AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma Schuh Spree Inh. Stefan Spree.

2. Vertragsschluss
Die präsentierten Produkte stellen ein Angebot zur Abgabe eines Kaufangebotes dar. Wurde Ware irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet, sind wir nicht zum Verkauf verpflichtet. Der Vertrag kommt zustande mit Bezahlung und Übergabe der Ware.

3. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetz-lichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Uns stehen insgesamt zwei Nachbesserungsver-suche zu, wenn Sie uns nicht zuvor eine angemessene Nachbesserungsfrist gesetzt haben, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.

4. Aufgrund von Mängeln reduzierte Ware
Einschränkung der Gewährleistung bei mangelhafter Ware: Für mit dem Hinweis „Farbunter-schied “ oder „Mit kleinen Mängeln“ gekennzeichnete reduzierte Ware scheiden die gesetzli-chen Ansprüche bezüglich des angegebenen Mangels aus. Im Übrigen bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

5. Umtausch
Ein Umtausch ist bei ungetragener Ware innerhalb von 8 Tagen gegen Vorlage des Kassenzet-tels und des original Kartons möglich. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, Sie können ein anderes Teil aus unserem umfangreichen Sortiment wählen oder einen Warengutschein ausstellen lassen. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden von dieser Regelung nicht berührt.

6. Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.